Schulordnung

Um ein gutes Miteinander zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und Gästen zu ermöglichen, ist es notwendig, dass sich alle an Regeln halten. Wir alle wollen in der Schule miteinander reden und arbeiten, zusammen etwas planen und durchführen. Damit wir dies können, haben wir uns folgende Schulordnung gegeben:

  1. Alle Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte beginnen pünktlich mit dem Unterricht. Bücher und Arbeitsmaterialien liegen vor Beginn des Unterrichts bereit.

  2. Jede Schülerin/jeder Schüler und Lehrerin/Lehrer hat das Recht, in Ruhe arbeiten zu können.

  3. Niemand darf einer anderen Person körperliche oder seelische Gewalt zufügen. Jegliches Ausüben von Gewalt, ob verbal oder körperlich ist verboten.

  4. In den Pausen gehen alle Schülerinnen/Schüler auf den Schulhof (Ausnahmen: Frühstücks-/Mittags- und 5-Minuten Pause).

  5. Das Verlassen des Schulgeländes in Freistunden ist durch einen Elternbrief geregelt.

  6. Zum Sportunterricht wird der kürzeste Weg genutzt.

  7. Wer etwas in der Schule beschädigt oder davon Kenntnis hat, muss den Schaden beim Hausmeister, bei der Lehrkraft oder im Sekretariat melden. Wer mutwillig etwas zerstört, kommt für den Schaden auf.

  8. Im Schulgebäude und auf dem Schulhof ist auf größtmögliche Sauberkeit und Ordnung zu achten.

  9. Auf dem gesamten Schulgelände herrscht absolutes Rauchverbot. Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Rauchen in der Öffentlichkeit generell verboten.

  10. Der Konsum und das Mitführen von Alkohol, Tabakwaren jeglicher Art (einschließlich E-Zigaretten/E-Shishas) und illegalen Drogen sind verboten.

  11. Waffen und waffenähnliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

  12. Das heimliche Fotografieren, bzw. das Filmen von Personen oder das Aufzeichnen von Gesprächen in der Schule ist verboten. Es stellt einen Straftatbestand dar und wird zur Anzeige gebracht.

  13. Auf dem Schulgelände wird nicht mit dem Fahrrad, Moped oder Motorrad gefahren. Zum Abstellen der genannten Fahrzeuge werden die dafür ausgewiesenen Flächen genutzt.

  14. Unsere Schule ist ein neutraler Ort, an dem für rechts- als auch für linksextremistische, sexistische wie auch Gewalt, Drogen und Alkohol verherrlichende Zeichen und Äußerungen kein Platz ist.

  15. In unserer Schule hat niemand das Recht, andere, weder aus politischen, religiösen, persönlichen noch aus einem anderen Grund zu diskriminieren.

  16. Außerhalb der regulären Schul- und Unterrichtszeiten darf das Schulgelände nicht betreten werden.

  17. Den Anweisungen von Lehrkräften, der Schulsozialarbeiterin, der Alltagshelferin und dem technischen Personal ist Folge zu leisten.

  18. Mit Betreten des Schulgeländes dürfen private, internetfähige Mobilfunkgeräte und sonstige elektronische Geräte (Handy, Smartphone, Smartwatch etc.) nicht sichtbar und im ausgeschalteten Zustand mitgeführt werden. Die Nutzung der privaten, digitalen Endgeräte ist sowohl im Schulgebäude als auch auf dem gesamten Schulgelände sowie während schulischer Veranstaltungen grundsätzlich untersagt. 

Im Notfall (aus nachgewiesenen medizinischen Gründen) und auf Anordnung der Lehrkräfte zu Erziehungs- und Bildungszwecken dürfen die o.g. Geräte herausgeholt und in Betrieb genommen werden. 

 

Die genannten Regelungen gelten ebenfalls für den Weg zur/von der Turnhalle und in allen Räumlichkeiten der Warbel-Sporthalle. 

 

Sollte gegen diese Regeln verstoßen werden, wird das Gerät eingezogen und am Ende des Schultages ausgehändigt. Im Wiederholungsfall wird das Gerät nur an die Sorgeberechtigten in der Schule übergeben. 

 

Gnoien, 31. März 2025